Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform https://shop.maxsensor.com
zwischen
UniAuto Europe GmbH
Efeustr.19
23795 Bad Segeberg
Telefon: + 49 4551/5142580
E-Mail: info@maxsensor.de
Inhaber/Geschäftsleitung: Volker Schmidt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE295498497
Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
UniAuto Europe GmbH, Efeustr.19, 23795 Bad Segeberg
– im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.
- Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von MaxSensor („Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Angebote von MaxSensor, alle Annahmen und Auftragsbestätigungen von gewerblichen Kundenbestellungen (Unternehmern/ Wiederverkäufer) durch MaxSensor und alle Kaufverträge („Verträge“) über Lieferungen und Leistungen („Produkte“) von MaxSensor, auch für zukünftige Geschäfte, sofern und soweit MaxSensor nicht anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt oder schriftlich gesonderte Verträge schließt. Als Händlernachweis mailen oder faxen Sie uns bitte Ihre Gewerbeanmeldung mit Angabe Ihrer Steuernummer (USt-Id-Nr.) zu.
- Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob Dokumente, in denen der Käufer auf seine Einkaufsbedingungen verweist, vor oder nach Dokumenten von MaxSensor, die diese Verkaufsbedingungen enthalten oder darauf Bezug nehmen, eingereicht werden. Solche Einkaufsbedingungen sind völlig unanwendbar und binden MaxSensor nicht in irgendeiner Weise.
- Angebote von MaxSensor behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des angegebenen Zeitraums oder wenn kein Zeitraum genannt wird, bleiben für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Angebotsdatum gültig. Angebote von MaxSensor können jedoch jederzeit vor Eingang der Annahme des Käufers widerrufen werden.
- Waren von MaxSensor sind nicht bestimmt zum online-Wiederverkauf über eigene Web-Shops der Käufer (= Wiederverkäufer und/oder Web-Shops Dritter, insbesondere nicht über online-Handelsplattformen und -Marktplätze Dritter; wenn MaxSensor den Online-Wiederverkauf dem Wiederverkäufer nicht durch gesonderte schriftliche Vereinbarung gestattet hat.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern/Endkunden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Darunter fallen auch Einkaufsgemeinschaften, deren Mitglieder ausschließlich aus Verbrauchern bestehen. Diese gelten nicht als gewerbliche Käufer/ Wiederverkäufer, sondern als Verbraucher/ Endkunden. Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Falls Sie unter 18 Jahre sind, ist die Mitwirkung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
- Bei der für die Registrierung erforderlichen Eingabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie für die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Die Bestätigung der Anmeldung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung durch das Anklicken des Buttons „Registrieren“.
- Bestellungen können Sie über den angebotenen automatisierten Bestellvorgang unserer Internetseite aufgeben. Daneben können Sie Bestellungen auch per Fax, Brief oder per E-Mail tätigen. Unsere (online) Warenpräsentation stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Technisch bedingt kann die Darstellung der Ware im Internet geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von der tatsächlichen Ware abweichen, insbesondere kann es zu farblichen Abweichungen kommen.
- Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Das Angebot geht von Ihnen, dem Käufer, durch Absendung Ihrer Bestellung aus (Klick auf Button „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Kaufen“). Wir bestätigen Ihnen zunächst den Zugang Ihrer online Bestellung per E-Mail („Bestellbestätigung“) und übersenden Ihnen dabei unsere AGB sowie Informationen (Zahlungsarten, Versand-/Lieferfristen und -kosten); dies ist noch keine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie auf Ihre Bestellung hin eine „Auftragsbestätigung“ erhalten, die wir Ihnen anschließend per E-Mail, Fax oder per Post zusenden, oder wenn wir die Auslieferung unverzüglich nach der Bestellung vornehmen.
- Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung sowie unsere AGB einschließlich der unter § 2 Abs. 2 Satz 3 genannten Informationen lassen sich leicht ausdrucken und/oder mit Ihrem E-Mail Programm abspeichern.
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Ware zum Zeitpunkt der Bestellung bereits vergriffen und somit nicht mehr oder nicht mehr in der gewünschten Menge vorrätig ist. Ein Beschaffungsrisiko wird von uns nicht übernommen, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Warenlieferung verpflichtet. Unsere „Angebote“ (= Warenpräsentation) gelten deshalb jeweils „nur solange der Vorrat reicht“. Wir werden Sie dann unverzüglich informieren. In diesem Fall kommt ein Vertrag dann nicht zustande.
- MaxSensor behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden (Unternehmer) vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (Unternehmer), insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden (Unternehmer) über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist MaxSensor – gegebenenfalls nach Fristsetzung – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunden (Unternehmer) die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.
- Der Kunde (Unternehmer) ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt MaxSensor bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. MaxSensor nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde (Unternehmer) zur Einziehung der Forderung ermächtigt. MaxSensor behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde (Unternehmer) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- MaxSensor verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden (Unternehmer) insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei MaxSensor.
- Die Preise richten sich entweder nach unserer jeweils aktuellen Preisliste, die Sie auf unserer Website einsehen können oder die dort jeweils einzeln neben den abgebildeten Produkten zu finden sind. Die Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Die Höhe der Versandkosten erfahren Sie durch Anklicken des Links „Versandkosten“ unmittelbar neben der Preisangabe. Zusätzliche Versandkosten für Teillieferungen, die dem Käufer zumutbar sind, entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Beim Versand ins Ausland können weitere Kosten durch Abgaben, (Einfuhr-)Zölle entstehen. Dies gilt insbesondere für Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union. Diese Kosten sind beim Zoll vom Käufer zu zahlen.
- Der Rechnungsbetrag wird soweit nichts anderes vereinbart wahlweise per Paypal oder Sofortüberweisung im Voraus bezahlt. Weitere Einzelheiten (z.B. Zahlungszeitpunkt) erhalten Sie bei Auswahl der jeweiligen Zahlungsart.
- Alle Zahlungen sind ohne Abzüge, ohne Abzug von Bankgebühren des Käufers, auf das von MaxSensor angegebene Konto innerhalb von 8 (acht) Tagen zu leisten. Skonto wird nicht gewährt, sofern MaxSensor dem nicht schriftlich zugestimmt hat.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, hat der Käufer neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe je Mahnung durch MaxSensor 5,00 Euro zu zahlen. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von MaxSensor.
- Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung. Falls dort keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Lieferung ab Zahlungseingang innerhalb von 30 (dreißig) Tagen. Die Vereinbarung längerer Lieferzeiten auf Ihren Wunsch ist möglich.
- Die von MaxSensor angegebenen bzw. bestätigten Liefertermine sind unverbindlich. Es besteht keine Haftung von MaxSensor noch begründet es eine Pflichtverletzung durch MaxSensor, wenn die Lieferung zu einem früheren Zeitpunkt oder später als der angegebene Liefertermin erfolgt, solange diese innerhalb angemessener Frist geschieht. MaxSensor wird alle wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen unternehmen, um die angegebenen bzw. bestätigten Liefertermine einzuhalten, vorausgesetzt, der Käufer stellt alle erforderlichen Informationen hinsichtlich der Bestellung und der Lieferung rechtzeitig vor dem jeweiligen Liefertermin zur Verfügung.
- Erfolgt eine vereinbarte Lieferung nicht, hat der Käufer dies schriftlich zu mahnen und eine Nachfrist von 30 (dreißig) Tagen zu setzen. Wird keine Lieferung innerhalb der 30 (dreißig) Tage vorgenommen, kann der Käufer hinsichtlich der betroffenen Teile vom Vertrag zurücktreten, sofern und soweit MaxSensor den Verzug zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer unterbliebenen bzw. verspäteten Lieferung sowie Schadensersatz statt Erfüllung richten sich nach § 9.
- Bei einer Störung oder Beeinträchtigung der Produktion – gleich aus welchem Grund – ist MaxSensor berechtigt, die verfügbaren Produktionskapazitäten bzw. Produkte nach seiner Wahl auf seine Kunden aufzuteilen, und infolge dessen gegebenenfalls weniger als die vertraglich vereinbarte Menge zu liefern, soweit die für den Käufer zumutbar ist.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde (Unternehmer) mit der Annahme in Verzug ist.
- MaxSensor haftet nicht wegen unterbliebener Leistung oder Leistungsverzug, wenn dies, – auf Betriebsstörungen zurückzuführen ist (dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) oder durch höhere Gewalt, wie nachfolgend definiert und wie gesetzlich bestimmt, verursacht wird. In Fällen der Nichtlieferung oder des Verzugs im vorstehenden Sinne ruht die Verpflichtung zur Erbringung der betreffenden vertraglichen Leistungen, solange diese Umstände andauern, ohne dass MaxSensor für daraus entstehenden Schaden haftet.
- „Höhere Gewalt“ umfasst alle Umstände und Vorfälle außerhalb zumutbarer Kontrolle von MaxSensor – gleichgültig ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht – infolge dessen von MaxSensor nicht in zumutbarer Weise verlangt werden kann, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, und beinhaltet auch Fälle der höheren Gewalt und Verzug bei einem seiner Zulieferer.
- Wird die Leistung für länger als 3 (drei) aufeinander folgende Monate aufgrund von höherer Gewalt unterbrochen (oder geht MaxSensor aufgrund einer nachvollziehbaren Einschätzung davon aus, dass eine Verzögerung von 3 (drei) aufeinander folgenden Monaten eintreten wird), ist MaxSensor berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer gegenüber zu haften.
- MaxSensor gewährt dem Käufer im Rahmen des zum Weiterverkauf der Produkte nötigen Umfangs ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den in den Produkten enthaltenen Schutzrechten (Urheber-, Marken- Kennzeichen-, Designrechten) von MaxSensor sowie die Erlaubnis, die Produkte so weiterzuverkaufen, wie sie von MaxSensor an den Käufer verkauft/geliefert wurden.
- Der Käufer wird die in den Produkten enthaltene oder durch MaxSensor in Zusammenhang mit den Produkten zur Verfügung gestellte Dokumentation oder Verpackung ohne schriftliche Zustimmung von MaxSensor weder modifizieren, anpassen, ändern, übersetzen noch abgeleitete Werke anfertigen; es sei denn in Fällen, in denen dies ausdrücklich durch gesetzliche Bestimmungen gestattet wird. Der Käufer hat die Hinweise auf die Schutzrechte von MaxSensor oder Zulieferer in jeder von MaxSensor gelieferten Dokumentation oder Verpackung unverändert zu nutzen. Gleiches gilt für die Nutzung von Werbemitteln, insbesondere die Verpflichtung zur unveränderten Nutzung von Unternehmenszeichen (Marken, Logo, Design) von MaxSensor und/oder dessen Zulieferern. Die Lizenzbedingungen von Dritten sind gegebenenfalls anwendbar.
- MaxSensor gewährleistet, dass die Produkte unter normalen Nutzungsbedingungen und unter Einhaltung der Anweisungen in der betreffenden Bedienungsanleitung frei von Fehlern hinsichtlich Materialien und Verarbeitung sind und dass sie im Wesentlichen mit den von MaxSensor vorgegebenen Spezifikationen bzw. mit anderen, mit MaxSensor schriftlich vereinbarten Spezifikationen übereinstimmen.
- Weist ein Produkt einen Fehler/Mangel auf, bzw. weicht es von den Spezifikationen nicht nur unerheblich ab (siehe insbesondere § 2 Abs. 1 Satz 4), hat der Käufer die Wahl, ob er Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. MaxSensor ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Die nicht vertragsgemäßen oder mangelhaften Produkte werden vorbehaltlich der Regelung unter § 3 das Eigentum von MaxSensor, sobald sie ersetzt oder gutgeschrieben werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer die Wahl, ob er Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Käufer – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Käufer den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht haben und billigerweise machen durften. Für Schadensersatzansprüche gilt § 10. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
- Ist eine Beanstandung berechtigt, übernimmt MaxSensor die Kosten der Nacherfüllung. Ist eine Beanstandung nicht berechtigt und konnte der Käufer erkennen oder hat er fahrlässig nicht erkannt, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt, trägt der Käufer die Kosten für die Rücknahme von mangelfreien und vertragsgemäßen Waren zusammen mit den entstandenen Fracht-, Prüf- und Abwicklungskosten.
- Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet MaxSensor nicht für einen Mangel, der als Folge von unsachgemäßem Gebrauch, Nichtbefolgung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung, Vernachlässigung, einem Unfall oder unfachmännischer Reparatur, Änderung, Modifizierung, Lagerung, Beförderung oder Handhabung durch den Käufer oder durch Dritte auftritt oder im Falle nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
- MaxSensor übernimmt keine Gewähr für die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Marktfähigkeit, sowie dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Zugang der Lieferung bei ihm zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, MaxSensor unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Mängelansprüche verjähren in jedem Fall in 1 (einem) Jahr ab Lieferung.
- Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz, Entschädigung und/oder Aufwendungsersatz („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund einer Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, einer Gewährleistung oder Garantie, Verzug, unerlaubter Handlung und/oder einer sonstigen Pflichtverletzung in Zusammenhang mit dem Vertrag werden durch die nachfolgende Regelung in Abs. 2 bis 7 beschränkt. Satz 1 gilt nicht, soweit MaxSensor zwingend haftet, wie nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
- Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz im Falle einer ausgebliebenen oder verzögerten Lieferung, auch wenn eine Nachfrist gesetzt wurde und diese fruchtlos abgelaufen ist.
- Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Soweit ein Haftungsausschluss möglich ist, ist die Haftung aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie auf einen Betrag in Höhe von 1.000.000,00 € beschränkt. Bagatellschäden, die im Verhältnis zum Kaufpreis unerheblich sind, sind ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht als Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers.
- Sofern der Käufer nach § 9 einen Schadensersatzanspruch hat, verjährt dieser nach den Bestimmungen von § 9 Abs. 6. Wird ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht, so gilt die gesetzliche Verjährung.
Soweit die Haftung von MaxSensor nach §§ 9, 10 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Dem Käufer ist bewusst, dass alle ihm von MaxSensor überlassenen technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten vertrauliche Informationen von MaxSensor darstellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben und darf sie ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und gemäß dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Erwerb verwenden.
- Ist eine gesetzliche Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung von einer Regierung und/oder einer staatlichen Behörde Voraussetzung für die Lieferung oder ist die Lieferung anderweitig beschränkt oder verboten aufgrund von gesetzlichen Einfuhr- oder Ausfuhrregelungen, ist MaxSensor berechtigt, die Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen und den Anspruch des Käufers auf die Lieferung so lange zu suspendieren, bis die Genehmigung erteilt oder die Beschränkung bzw. das Verbot aufgehoben ist. MaxSensor ist in diesem Fall auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zurückzutreten, ohne deswegen dem Käufer gegenüber zu haften.
- Ist eine Erklärung des Endkunden erforderlich, wird MaxSensor den Käufer unverzüglich davon unterrichten. In diesem Fall hat der Käufer diese Erklärung auf erstes schriftliches Anfordern bereitzustellen. Ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, hat der Käufer MaxSensor dies unverzüglich mitzuteilen und die Genehmigung an MaxSensor weiterzuleiten, sobald sie vorliegt.
- Durch die Annahme des Angebots, durch Vertragsabschluß bzw. durch Annahme der Produkte versichert der Käufer, dass er keine Geschäfte mit diesen Produkten bzw. der diesbezüglichen Dokumentation in Verletzung gesetzlicher Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen betreiben wird.
Personenbezogene Daten des Käufers werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts behandelt. MaxSensor ist die „verantwortliche Stelle“. MaxSensor oder ein von MaxSensor beauftragtes Unternehmen wird personenbezogene Daten, insbesondere Adress- und Bestelldaten, zum Zwecke der Geschäftsabwicklung speichern und verarbeiten soweit und nur solange wie erforderlich. Einzelheiten zu Google Adwords und Facebook finden Sie auf unserer Website unter „Datenschutzhinweis“.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in deutsch und in englisch gefasst. Beide Fassungen sind verbindlich. Im Falle einer Abweichung zwischen den beiden Fassungen soll die deutsche Fassung Vorrang vor der englischen Fassung haben; es sei denn, die englische Fassung enthält deutsche Begriffe in Klammern.
Wir sind berechtigt, diese AGB – soweit sie in das Vertragsverhältnis mit Ihnen, dem Kunden eingeführt sind – einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung werden wir Sie unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird
Vertragsbestandteil, wenn Sie nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widersprechen. Änderungen betreffen nicht Bestellungen, die bereits vor Zugang der Änderungsmitteilung von Ihnen abgesandt (Klick auf Button „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Kaufen“) wurden.
- Alle Angebote, Annahmen, Bestätigungen und Verträge unterliegen deutschem Recht. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen gilt nicht.
- Sollten Streitigkeiten aus der Anwendung oder die Gültigkeit dieses Vertrages entstehen, werden sich die Parteien zunächst um eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten bemühen.
- Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Kieler Gerichten in Deutschland entschieden, mit der Maßgabe, dass MaxSensor auch berechtigt ist, den Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
- Das Recht von MaxSensor oder des Käufers auf Unterlassung zu klagen und Rechtschutz durch gerichtliche (einstweilige) Verfügungen zu ersuchen oder Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen, wird durch § 17 nicht beschränkt.
- Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, eines Gesetzes oder einer staatlichen Verfügung, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt voll wirksam.
- Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eine andere zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen wegen des darin vereinbarten Leistungsumfangs unwirksam sein oder werden, ist der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
- Wird ein Anspruch nicht oder verspätet geltend gemacht, so gilt dies nicht als Verzicht auf diesen Anspruch. Wird ein Anspruch einmal oder nur teilweise geltend gemacht, wird die weitere Geltendmachung des Anspruchs oder eines anderen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruchs nicht dadurch ausgeschlossen.